Allgemeine Geschäftsbedingungen · AGB der DIMAS TECHNOLOGIES GmbH

§ 1 Geltungsbereich (Allgemeines)
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im Folgenden
„AGB“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der
DIMAS TECHNOLOGIES GmbH, eingetragen zu FN 343265b des
Firmenbuches des HG Wien und ihren Vertragspartnern un –
abhängig davon, ob es sich um natürliche oder juristischen
Personen, um Unternehmen, Wiederverkäufer, Letztver –
braucher oder Konsumenten handelt.
Diese AGB gelten für alle von der DIMAS TECHNOLOGIES
GmbH im Rahmen ihres Unternehmens erbrachten Dienstleis –
tungen und Warenlieferungen.
Die DIMAS TECHNOLOGIES GmbH kontrahiert mit ihren
Vertragspartnern ausschließlich unter Zugrundelegung
ihrer AGB und haben abweichende Regelungen nur insofern
Geltung, als sie zwischen der DIMAS TECHNOLOGIES GmbH
und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 Vertragsschluss
Anbote der DIMAS TECHNOLOGIES GmbH sind grundsätzlich
bis zur Annahme durch den Vertragspartner unverbindlich
freibleibend und widerruich außer für den Fall, dass Gegenteiliges
schriftlich am Anbot vermerkt ist
Der Vertrag mit der DIMAS TECHNOLOGIES GmbH kommt zu
Stande durch Annahme des Anbotes durch den Vertrag –
spartner, wobei die Annahme sowohl schriftlich (auch Fax
und E-Mail), als auch mündlich (persönlich oder telefonisch)
erfolgen kann. Abweichungen vom Anbot gelten nur für den
Fall der schriftlichen Bestätigung durch die DIMAS TECH –
NOLOGIES GmbH.
Der Vertragsabschluss wird von der DIMAS TECHNOLO –
GIES GmbH schriftlich betätigt und gilt wie schriftlich betätigt.
Änderungen bedürfen der Schriftform.
Für den Fall, dass der Kunde während der Durchführung der
Leistungen Änderungen oder Ergänzungen wünscht, wird
DIMAS TECHNOLOGIES GmbH ein entsprechendes Angebot
legen. Soferne es zu keiner Einigung über das geänderte
Angebot und zu einer entsprechenden Auftragserteilung
und Auftragsbestätigung durch DIMAS TECHNOLOGIES
GmbH kommt, sind die Leistungen so wie im ursprünglichen
Vertrag vereinbart zu erbringen.

§ 3 Preise
Die Preise sind gegenüber Unternehmern grundsätzlich
Nettopreise (exklusive Umsatzsteuer) für den Fall der Über –
nahme am Sitz der DIMAS TECHNOLOGIES GmbH Versandko –
sten, allfällige Nachnahmekosten und Verpackungskosten
werden gesondert in Rechnung gestellt. Eine Transportversi –
cherung wird nur für den Fall, dass der Kunde dies wünscht,
auf Kosten des Kunden abgeschossen.

§ 4 Leistungserbringung
Die Leistungserbringung durch DIMAS TECHNOLOGIES GmbH
erfolgt, sollten keine xen Liefertermine vereinbart worden
sein, in angemessener Frist, wobei seitens DIMAS TECH –
NOLOGIES GmbH genannte Termine ungefähre Liefer- bzw.
Leistungstermine darstellen. Sollte Verzug durch die DIMAS
TECHNOLOGIES GmbH eintreten, ist der Vertragspartner zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soferne er schriftlich eine
Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzt und Leistungser –
bringung innerhalb dieser Frist durch DIMAS TECHNOLO –
GIES GmbH nicht erfolgt.
Ein Vertragsrücktritt ist dann ausgeschlossen, wenn der
Vertragspartner seinerseits mit beizustellenden Leistungen
(z.B. Texten für Websites, Fotos oder Mustern) in Verzug ist,
oder vereinbarte Zahlungen an DIMAS TECHNOLOGIES GmbH
zum Fälligkeitstermin nicht geleistet hat.
Die DIMAS TECHNOLOGIES GmbH wird (insbesondere bei
Erstellung von Websites) hinsichtlich beizustellender Texte,
Fotos etc. auf die Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner
Rücksicht nehmen und ihn unverbindlich auch entsprech –
end beraten. Für beigestellte Texte, Fotos etc. trägt aber
der Vertragspartner die ausschließliche Verantwortung;
dies gilt insbesondere für Urheberrechte. Soferne der
Vertragspartner die von ihm beizustellenden Leistungen trotz
schriftlicher Auorderung durch DIMAS TECHNOLOGIES GmbH
binnen 14 Tagen nicht erbringt, ist DIMAS TECHNOLOGIES
GmbH berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen und
den vereinbarten Werklohn in Rechnung zu stellen.
Die Leistungserbringung erfolgt, soferne nicht anders
vereinbart, entsprechend den Regeln der Technik, wobei
DIMAS TECHNOLOGIES GmbH die Auswahl der verwendeten
Programme und Materialien obliegt.
Der Vertragspartner erwirbt im Falle der Erstellung einer
Website, soferne nichts Anderes vereinbart wurde, das
Recht auf unbegrenzte Nutzung der Website für sich als
Einzelplatzlizenz . Die Einräumung von Nutzungsrechten
Dritter an dieser Website durch den Vertragspartner oder
das Vervielfältigen von Software die von DIMAS TECHNOLO –
GIES GmbH in welcher Form auch immer bezogen bezw. zur
Verfügungs gestellt wurde bedarf der schriftlichen Zustim –
mung der DIMAS TECHNOLOGIES GmbH
DIMAS TECHNOLOGIES GmbH hat mit der Übergabe der Ware
oder der erbrachten Leistung ihre vertragliche Verpichtung
erfüllt. Supportleistungen werden grundsätzlich nur nach
Möglichkeit gegen Verrechnung erbracht.
Mängel sind unverzüglich, das heißt, spätestens binnen drei
Werktagen ab Bekanntwerden, schriftlich gegenüber DIMAS
TECHNOLOGIES GmbH geltend zu machen und werden nach
Möglicvhkeit binnen drei Werktagen von DIMAS TECHNOLO –
GIES GmbH, wobei die Art der Behebung nach Wahl der DIMAS
TECHNOLOGIES GmbH erfolgt, behoben werden. Sollten für die
Behebung Leistungen eines Drittunternehmens erforderlich
sein, und die Leistungen nicht innerhalb der dreitägigen
Frist beigestellt werden, verlängert sich die Frist für DIMAS
TECHNOLOGIES GmbH entsprechend.

§ 5 Gewährleistung und Haftung
1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Ist der Kunde
Unternehmer im Sinne des KSchG bzw. UWG gilt immer eine
Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
2) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswid –
rige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss,
Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen
keinen Gewährleistungsanspruch.
3) Eine Haftung für Schäden, die aus der Beistellung von
Texten, Fotos, Mustern etc. resultieren, trit DIMAS TECH –
NOLOGIES GmbH nicht; sollte DIMAS TECHNOLOGIES GmbH von
Dritten wegen der Verwendung von Texten, Fotos, Mustern
etc. in Anspruch genommen werden, wird DIMAS TECH –
NOLOGIES GmbH den Vertragspartner umgehend in Kenntnis
setzen und verpichtet sich dieser, DIMAS TECHNOLOGIES
GmbH schadlos zu halten.
4) Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist ohne
vorherige schriftliche Zustimmung durch DIMAS TECH –
NOLOGIES GmbH nicht zulässig. Sollte die Ware dennoch
zurückgesendet werden, sind DIMAS TECHNOLOGIES GmbH
sämtliche, wie immer geartete Kosten, die daraus erwach –
sen, zu ersetzen. Aus einer Übernahme der zurückgesend –
eten Ware können seitens des Kunden keinerlei Ansprüche
oder sonstige Rechtsfolgen abgeleitet werden.
5) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungs –
bestimmungen.
6) Für sonstige Schäden haftet DIMAS TECHNOLOGIES
GmbH nach den gesetzlichen Schadenersatzbedingungen.
Gegenüber Unternehmern wird die Haftung für fahrlässige
Handlungen eingeschränkt auf die Höhe der Auftragssumme
. Sollte die Schadensursache in der Datenkommunikation
gelegen sein, ist eine Haftung der DIMAS TECHNOLOGIES
GmbH ausgeschlossen, soferne die von DIMAS TECHNOLO –
GIES GmbH verwendeten Einrichtungen dem Stand der Technik
entsprechen.
7) für den Fall dass durch DIMAS TECHNOLOGIES GmbH als
Haupt- oder Nebenleistung Hosting zu erbringen ist haftet
DIMAS TECHNOLOGIES GmbH ausser für für den Fall des
Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit nicht für Serverausfälle
und Unterbrechungen bzw Einschränkungen der Verfüg –
barkeit und Benützbarkeit. DIMAS TECHNOLOGIES GmbH
ist verpichtet alle möglichen und zumutbaren Schritte
Störungsbehebung während ihrer Normalarbeitszeit zu
setzen .
Ware – bei Annahmeverzug des Kunden mit der Versand –
bereitschaft der DIMAS TECHNOLOGIES GmbH – auf den
Kunden über.

§ 6 Versand und Gefahrtragung
Versandart und Versandweg werden, soweit keine anderslau –
tende schriftliche Vereinbarung getroen wird, von DIMAS
TECHNOLOGIES GmbH bestimmt. Soweit schriftlich nichts
Anderes vereinbart wird, geht die Preisgefahr und die Gefahr
des zufälligen Untergangs der Ware mit der Absendung der
8) Je nach Hersteller (Marke bzw. Modell) können die
Textilien hinsichtlich ihrer Farbe, Größe und Grammatur
variieren. Die genannten Unterschiede sind kein
Reklamationsgrund sofern diese innerhalb der vom
jeweiligen Hersteller klar definierten Toleranzgrenze liegen.
Wir empfehlen Ihnen immer ein Muster der Textilien zu
ordern, da es zu Unterschieden kommen kann obgleich
beispielsweise die Farb-Bezeichnung im Katalog die selbe
war. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Verfärbungen
und Veränderungen des Materials möglich sind.

§ 7 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum
ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die Gewährung eines
Skontos bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Zahlung hat
auf ein von DIMAS TECHNOLOGIES GmbH namhaft gemachtes
Konto zu erfolgen.
Erfüllungsort ist der Sitz der DIMAS TECHNOLOGIES GmbH
Für den Fall des Verzuges gelten 12 % Verzugszinsen als
vereinbart. Der Vertragspartner ist im Falle des Verzuges
auch zur Tragung sämtlicher Mahnspesen verpichtet. Die
Möglichkeit der Geltendmachung weiterer Schäden aus dem
Verzug bleibt DIMAS TECHNOLOGIES GmbH oen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpre –
ises inklusive allfälliger Verpackungs- und Versandkosten,
Mahnspesen sowie Verzugszinsen im Eigentum der DIMAS
TECHNOLOGIES GmbH Vor Eigentumsübertragung ist eine
Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder
Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung durch DIMAS
TECHNOLOGIES GmbH. nicht zulässig.
Die Nutzung von Software oder Websites erstellt und bezo –
genen von DIMAS TECHNOLOGIES GmbH darf außer für den
Fall, dass eine anders lautende Vereinbarung schriftlich get –
roen worden ist erst nach vollständiger Bezahlung erfolgen.
DIMAS TECHNOLOGIES GmbH ist berechtigt, für den Fall des
Zahlungsverzuges ihres Vertragspartners Hostingleistungen
ohne Verständigung einzustellen.

§ 9 Aufrechnungsverbot
Dem Vertragspartner steht ein Recht zur Aufrechnung nur
dann zu, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig fest –
gestellt oder von der DIMAS TECHNOLOGIES GmbH schriftlich
anerkannt sind.

§ 10 Datenschutz
Alle zur Durchführung des Vertrages im Zusammenhang
stehenden personenbezogenen Daten werden in maschinen –
lesbarer Form, insbesondere auch zur Fakturierung
gespeichert, vertraulich behandelt und nur dann an Dritte
weitergegeben, als dies für die Vertragserfüllung, insbeson –
dere für die Lieferung, notwendig ist.

§ 11 Schlussbestimmungen
1) Die AGB unterliegen österreichischem Recht unter Auss –
chluss des UN-Kaufrechtes und Kollisionsrechtes.
2) Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des KSchG bzw.
UWG ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten das sachlich
zuständige Gericht für 1010 Wien und wird dieses hiemit als
Gerichtsstand im Sinne des § 104 JN vereinbart.
3) Erfüllungsort ist der Sitz der DIMAS TECHNOLOGIES GmbH
4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam
sein oder unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner
vereinbaren schon jetzt, die unwirksame Bestimmung durch
eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen
Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst
nahe kommt.
6) Unter „schriftlich“ wird gemäß diesen AGB auch
telegraphisch, fernschriftlich, per Telefax oder per E-Mail
verstanden.
5) Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des KSchG bzw.
UWG ist, verzichtet er auf die Einrede wegen Verkürzung
über die Hälfte (laesio enormis).
Allgemeine Geschäftsbedingungen · AGB der DIMAS TECHNOLOGIES GmbH

 

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